Ich freue mich, von Ihnen zu hören:

 

Frische Brise Texte

Ariane Mostafa 

Autorin, Werbetexterin, Bloggerin, Journalistin

Akkrum, Niederlande 

info@frische-brise-texte.net

Tel.: +49 1517 4555586

KVK-nummer: 89036212

Btw-identificatienummer: NL004684899B39

 

 

 

 

 

Meine AGB, (über alles kann man natürlich reden...):


1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Die Texte und Konzepte der Texterin dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Texterin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
1.2 Die Texterin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Texterin und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.3 Die Texterin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Texterin zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % der vereinbarten Vergütung.
1.4 Vorschläge des Auftragsgebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.


2. Vergütung

2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
2.2 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des vereinbarten Honorars. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.
2.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Texterin berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.


3. Fälligkeit der Vergütung, Neben- und Reisekosten

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.


4. Sonderleistungen

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans
werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der Honorarvereinbarung berechnet.
4.2 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und
mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftragsgebers.


6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor der Ausführung der Vervielfältigung sind der Texterin Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Texterin 15 einwandfreie
Belege unentgeltlich. Die Texterin ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.


7. Haftung

7.1 Die Texterin haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays,
Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Die Texterin lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
7.3 Die Texterin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeit.
7.4 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Texterin geltend zu machen.


8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Texterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Texterin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Texterin übergegebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Texterin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Texterin.
9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.